Dichtheitsprüfung und Sitzprüfung von Sicherheitsventilen
Nach dem Öffnen muss ein Sicherheitsventil wieder dicht schließen. Die Dichtheitsprüfung – auch Sitzprüfung genannt – kontrolliert genau das: Schließt das Ventil nach dem Ansprechen zuverlässig und ohne Leckage? Bereits kleinste Undichtigkeiten können zu Produktverlust, Emissionen und in der Folge zu einem fortschreitenden Verschleiß der Dichtflächen führen.
Prüfverfahren
Die Dichtheitsprüfung erfolgt bei einem Druck knapp unterhalb des Ansprechdrucks – in der Regel bei 90 % des Einstelldrucks. Geprüft wird auf Blasenaustritt (bei Gas), Sichtleckage (bei Flüssigkeit) oder mittels Leckagesuchspray. Die zulässige Leckagerate ist in der DIN EN ISO 4126-1 festgelegt und richtet sich nach dem Ventiltyp und dem Medium. Metallisch dichtende Ventile haben höhere zulässige Leckageraten als weichdichtende.
Sitzschäden und ihre Ursachen
Häufige Ursachen für undichte Sitze sind Ablagerungen, Korrosion, Erosion durch abrasives Medium oder mechanische Beschädigungen beim Schließen. Ein beschädigter Sitz muss fachgerecht nachgearbeitet oder das Ventil ersetzt werden. Keinesfalls darf ein undichtes Ventil durch Nachdrehen der Feder kompensiert werden.
Betrieb und Anlage beschreiben – mögliche Vermittlung prüfen lassen.
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