Häufige Fragen – Sicherheitsventil-Prüfung
Wie oft müssen Sicherheitsventile geprüft werden?
Die Prüffrist richtet sich nach der BetrSichV und der Gefährdungsbeurteilung der Anlage. In der Regel beträgt die Prüffrist ein Jahr. Bei hohen Drücken, korrosiven Medien oder sicherheitskritischen Anwendungen kann die Frist auf sechs Monate verkürzt werden. Nach jeder Reparatur oder Instandsetzung ist eine außerplanmäßige Prüfung erforderlich.
Was wird bei der Prüfung eines Sicherheitsventils geprüft?
Die Prüfung umfasst die Sichtprüfung, die Ansprechdruckprüfung (bei welchem Druck öffnet das Ventil), die Dichtheitsprüfung (Innen- und Außendichtheit) und die Funktionsprüfung aller mechanischen Komponenten. Die Ergebnisse werden mit den Ventilspezifikationen verglichen und in einem Prüfbericht dokumentiert.
Wer darf Sicherheitsventile prüfen?
Die Prüfung von Sicherheitsventilen darf nur durch eine befähigte Person im Sinne der BetrSichV oder durch eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) durchgeführt werden. Die befähigte Person muss über die erforderliche Fachkunde und Berufserfahrung verfügen. Für Kesselsicherheitsventile und andere besonders überwachungsbedürftige Anlagen ist eine ZÜS-Prüfung vorgeschrieben.
Kann die Prüfung vor Ort erfolgen?
Ja, für geeignete Ventile kann die Prüfung vor Ort mit einem mobilen Prüfstand durchgeführt werden. Dies ist besonders bei großen, schweren Ventilen sinnvoll, die nur mit hohem Aufwand ausgebaut und transportiert werden können. Für kleine und mittelgroße Ventile ist die Prüfstandsprüfung nach Ausbau in der Regel wirtschaftlicher. Die Entscheidung wird im Einzelfall getroffen.
Was kostet die Prüfung eines Sicherheitsventils?
Die Kosten hängen von der Ventilgröße, dem Prüfdruck und den erforderlichen Prüfleistungen ab. Ein kleines Niederdruckventil ist günstiger zu prüfen als ein großes Hochdruckventil. Transport- und Einbaukosten sind zu berücksichtigen. Bei mehreren Ventilen sinkt der Preis pro Ventil durch Mengenrabatt. Für ein konkretes Angebot werden die Ventildaten benötigt.
Was passiert, wenn ein Sicherheitsventil die Prüfung nicht besteht?
Das Ventil wird beanstandet und darf nicht wieder eingebaut werden. Der Prüfbericht dokumentiert die Abweichungen. Eine Instandsetzung ist erforderlich, nach der eine erneute Prüfung erfolgen muss. Ist das Ventil nicht mehr instandsetzbar, muss es gegen ein gleiches oder gleichwertiges Ventil ausgetauscht werden. Der Betreiber muss den Austausch vor der nächsten Anlagenprüfung nachweisen.
Welche Normen und Vorschriften gelten für Sicherheitsventile?
Die zentralen Vorschriften sind die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) mit den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS), die Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU, die DIN EN ISO 4126 für Sicherheitsventile und bei Dampfkesseln die Technischen Regeln für Dampfkessel (TRD). Die Werksnormen der Ventilhersteller sind ebenfalls zu beachten.
Warum ist die Dichtheitsprüfung so wichtig?
Ein undichtes Sicherheitsventil führt bei gasförmigen Medien zu permanentem Produktverlust, Energieverlust und möglicherweise zu Emissionen in die Umgebung. Bei brennbaren oder giftigen Medien entsteht zudem ein Sicherheitsrisiko. Die Dichtheitsprüfung stellt sicher, dass das Ventil nach dem Schließen wieder vollständig dicht ist und keine Leckagen aufweist. Auch kleine Undichtigkeiten können sich über die Zeit zu sicherheitskritischen Leckagen entwickeln.